AGBs der Firma Tischlerei & Renovierungen KUNZE
1. Angebot und Vertragsschluss
1.1. Angebote der Tischlerei & Renovierungen KUNZE sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist schriftlich als bindend bezeichnet. Eine rechtliche Bindung kommt nur durch beiderseits unterzeichneten Vertrag oder mittels Bestellung des Kunden und Zugang einer entsprechenden Auftragsbestätigung der Tischlerei & Renovierungen KUNZE zustande, außerdem dadurch, dass die Tischlerei & Renovierungen KUNZE mit der vertragsgemäßen Leistungserbringung beginnt.
1.2. Soweit nicht anders angegeben, hält sich die Tischlerei & Renovierungen KUNZE an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der Tischlerei & Renovierungen KUNZE genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
1.3. An Kostenanschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen behält sich die Tischlerei & Renovierungen KUNZE ihr Eigentum und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt, noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrags unverzüglich zurückzugeben.
1.4. Die Verkaufsangestellten der Tischlerei & Renovierungen KUNZE sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinaus gehen.
2. Lieferzeit
2.1. Angaben von Liefer- und Leistungszeitpunkten sind unverbindlich, es sei denn, sie sind seitens der Tischlerei & Renovierungen KUNZE schriftlich als verbindlich zugesagt.
2.2. Terminänderungswünsche müssen spätestens 48 Stunden vor dem Realisierungstermin in beiderseitigem Einverständnis vereinbart werden.
2.3. Bei vergeblichen Anfahrten zum vereinbarten Termin können die Kosten nach tatsächlichem Aufwand berechnet werden.
2.4. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund einer höheren Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Tischlerei & Renovierungen KUNZE die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streiks, Aussperrungen, behördliche Anordnungen, usw., auch wenn sie bei Lieferanten der Tischlerei & Renovierungen KUNZE oder deren Unterlieferanten eintreten – hat die Tischlerei & Renovierungen KUNZE auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Tischlerei & Renovierungen KUNZE, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben.
2.5. Vereinbaren die Vertragspartner nachträglich zusätzliche Leistungen, die sich auf verschiedene Fristen auswirken, so verlängern sich die Fristen um einen angemessenen Zeitraum.
3. Zahlungsbedingungen
3.1. Ist die vertragliche Leistung der Tischlerei & Renovierungen KUNZE erbracht und abgenommen, so ist die Vergütung nach einfacher Rechnungslegung sofort fällig und ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
3.2. Die Zahlung erfolgt ausschließlich bar bei Lieferung oder per Banküberweisung binnen 5 Tagen nach Rechnungslegung. Unberechtigter Skontoabzug wird nachgefordert.
3.3. Ohne ausdrückliche Vereinbarung können für in sich abgeschlossene Leistungsteile und für eigens angefertigte Bauteile eine Abschlagszahlung berechnet werden in Höhe des erbrachten Leistungswertes, sofern das Eigentum hieran auf den Kunden übertragen wird. Verzögert sich aus von dem Kunden zu vertretenden Umständen, wozu auch Verzögerungen im Bauablauf gehören, der Einbau montagefertiger Bauteile um mehr als 14 Tage, so wird eine Abschlagszahlung in Höhe des erbrachten Leistungswertes fällig, wenn gleichzeitig das Eigentum an den Bauteilen übertragen wird.
3.4. Gerät der Kunde in Verzug, so ist die Tischlerei & Renovierungen KUNZE berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen.
4. Abnahme
Sofern vertraglich eine förmliche Abnahme vorgesehen ist, tritt die Abnahmewirkung auch dann ein, wenn ein Kunde zweimal vergeblich und in zumutbarer Weise zur Durchführung der Abnahme aufgefordert wurde. Die Abnahmewirkung tritt 12 Werktage nach Zugang der zweiten Aufforderung ein. Die vollständige Bezahlung der Rechnung/Schlussrechnung wird ebenfalls als Abnahme des Kunden von der Tischlerei & Renovierungen KUNZE gewertet.
5. Technische Hinweise
5.1. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass seinerseits Wartungsarbeiten durchzuführen sind. Insbesondere Beschläge und gängige Bauteile sind zu kontrollieren und eventuell zu ölen oder zu fetten. Außenanstriche, z. B. Fenster sind jeweils nach Lack oder Lasurart und Witterungseinfluss nachzubehandeln. Diese Arbeiten gehören nicht zum Auftragsumfang, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart. Unterlassene bzw. fehlerhafte Wartungsarbeiten, unsachgemäße Bedienung bzw. nicht dem Gebrauch bestimmte Verwendung etc. können die Lebensdauer und Funktionstüchtigkeit der Bauteile beeinträchtigen ohne dass dadurch Gewährleistungsansprüche gegen die Tischlerei & Renovierungen KUNZE entstehen.
5.2. Bei den gelieferten Waren und Leistungen handelt es sich teilweise um Naturprodukte und aus Naturprodukten hergestellte Waren. Materialbedingte Farb-, Form- bzw. Strukturabweichungen stellen keinen Mangel dar. Die Tischlerei & Renovierungen KUNZE übernimmt auch keine Haftung für solche Veränderungen, die von der Beschaffenheit dieser Materialien ausgehen.
5.3. Für die Durchführung der vereinbarten Leistungen kann es notwendig werden, konstruktive und optische Veränderungen (Bohrungen, Ausfräsungen, usw.), welche nicht rückgängig zu machen sind, an den jeweiligen Bauteilen durchzuführen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden. Die Tischlerei & Renovierungen KUNZE ist bestrebt, den Anfall von Schmutz sowie Beschädigungen an angrenzenden Bauteilen, welche bei der Auftragsausführung entstehen können, so gering wie möglich zu halten. Von der Tischlerei & Renovierungen KUNZE ausgebaute nicht mehr für die Durchführung des Auftrages erforderliche Bauteile gehen, soweit nichts anderes vereinbart ist, in das Eigentum des Auftragnehmers über.
5.4. Für entsprechende Baufreiheit hat der Auftraggeber zu sorgen. Empfindliche Einrichtungsgegenstände sind vom Auftraggeber vom Arbeitsbereich zu entfernen bzw. entsprechend zu schützen.
5.5. Eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen, erforderliche Anzeigen bzw. erforderliche Genehmigungen von Eigentümern bzw. Vermietern hat der Auftraggeber auf eigene Verantwortung und auf eigene Kosten vor Beginn der Arbeiten einzuholen.
6. Gewährleistung
6.1. Die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
6.2. Die Tischlerei & Renovierungen KUNZE verpflichtet sich, angezeigte Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu den üblichen Geschäftszeiten nachzubessern. Der Kunde hat dies in seinen Räumen möglich zu machen oder die Abholung der nachzubessernden Teile zu gestatten. Bei berechtigten Mängelrügen hat die Tischlerei & Renovierungen KUNZE die Wahl, entweder die mangelhaften Liefergegenstände nachzubessern oder den Kunden gegen Rücknahme des beanstandeten Gegenstands Ersatz zu liefern. Solange die Tischlerei & Renovierungen KUNZE ihren Verpflichtungen auf Behebung des Vertrags nachkommt, hat der Kunde nicht das Recht Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, sofern nicht ein Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt. Satz 3 gilt nicht bei Verbrauchergeschäften über den Bezug beweglicher Sachen.
6.3. Die Tischlerei & Renovierungen KUNZE kann die Vergütung ihres Aufwands verlangen, soweit sie aufgrund einer Rüge tätig wird, ohne dass ein Mangel vorliegt, außer der Kunde konnte mit zumutbarem Aufwand nicht erkennen, dass kein Mangel vorlag.
6.4. Werden vom Kunden Materialien (neu oder gebraucht) zur Weiterverarbeitung bereitgestellt, geschieht dies unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Die Tischlerei & Renovierungen KUNZE haftet auch nicht für an diesen Materialien während der Bearbeitung entstande Schäden, soweit ihr nicht grober Vorsatz oder Fährlässigkeit zur Last fallen. Dies gilt besonders für solche Bauteile, welche verfahrensbedingt ausgebaut werden müssen und wieder verwendet werden sollen.
7. Schadensersatz bei Kündigung- und Annahmeverzug
7.1. Kündigt der Kunde ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes den Vertrag, so ist die Tischlerei & Renovierungen KUNZE berechtigt, 10 % der Gesamtnettoauftragssumme als Schadensersatz zu verlangen. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Tischlerei & Renovierungen KUNZE einen höheren, der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.
7.2. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde nicht binnen 2 Wochen nach festgelegten oder geänderten Ausführungstermin die Realisierung des Auftrags ermöglicht. Die Tischlerei & Renovierungen KUNZE kann in diesem Fall nach Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist die Vertragserfüllung ablehnen und pauschalen Schadensersatz in Höhe von 10 % der Gesamtnettoauftragssumme verlangen. Satz 2 der Ziffer 1 dieser Nummer gilt entsprechend.
7.3. Kommt der Kunde mit der Abnahme der ordnungsgemäßen Leistung in Verzug, so kann die Tischlerei & Renovierungen KUNZE im Falle der Nichtabnahme von ihren gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangt sie Schadensersatz gilt Ziffer 1 dieser Regelung entsprechend.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung Eigentum der Tischlerei & Renovierungen KUNZE.
8.2. Der Kunde ist verpflichtet, Pfändungen der Eigentumsvorbehaltsgegenstände der Tischlerei & Renovierungen KUNZE unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
8.3. Erfolgt die Lieferung für eine vom Kunden unterhaltenen Geschäftsbereich, so dürfen die Gegenstände im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung weiterveräußert werden. In diesem Fall werden die Forderungen des Kunden gegen den Abnehmer aus der Veräußerung bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes des gelieferten Vorbehaltsgegenstandes der Tischlerei & Renovierungen KUNZE abgetreten. Bei Weiterveräußerung der Gegenstände auf Kredit hat sich der Kunde gegenüber seinem Abnehmer das Eigentum vorzubehalten. Die Rechte und Ansprüche aus diesem Eigentumsvorbehalt gegenüber seinem Abnehmer tritt der Kunde hiermit an die Tischlerei & Renovierungen KUNZE ab.
8.4. Werden Eigentumsvorbehaltsgegenstände als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück des Kunden eingebaut, so tritt der Kunde schon jetzt die aus einer Veräußerung des Grundstücks oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an die Tischlerei & Renovierungen KUNZE ab.
8.5. Werden die Eigentumsvorbehaltsgegenstände vom Kunden bzw. im Auftrag des Kunden als wesentliche Bestandteile in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Kunde schon jetzt gegenüber dem Dritten oder dem, den es angeht, etwa entstehende Forderungen auf Vergütung in Höhe des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an die Tischlerei & Renovierungen KUNZE ab. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsgegenstände mit anderen Gegenständen durch den Kunden, steht der Tischlerei & Renovierungen KUNZE das Miteigentum an der neuen Sache zu, im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsgegenstände zum Wert der übrigen Gegenstände.
8.6. Soweit die Liefergegenstände wesentlicher Bestandteil des Grundstücks geworden sind, verpflichtet sich der Kunde bei Nichteinhaltung vereinbarter Zahlungstermine der Tischlerei & Renovierungen KUNZE die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können zu gestatten und ihr das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragen. Die Demontage und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
9. Haftung
9.1. Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung einschließlich unerlaubter Handlungen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
9.2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Tischlerei & Renovierungen KUNZE für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein von der Tischlerei & Renovierungen KUNZE garantiertes Beschaffungsmerkmal, bezweckt den Kunden gegen solche Schäden abzusichern.
9.3. Die Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglisten Verhaltens der Tischlerei & Renovierungen KUNZE entstanden sind sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
9.4. Soweit die Haftung der Tischlerei & Renovierungen KUNZE ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies sowohl für den Inhaber als auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Tischlerei & Renovierungen KUNZE.
10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Teilunwirksamkeit
10.1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Tischlerei & Renovierungen KUNZE und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.2. Liegen die Voraussetzungen einer Gerichtsstandvereinbarung nach § 38 ZPO vor, ist der Gerichtsstand am Sitz der Tischlerei & Renovierungen KUNZE.
10.3. Änderungen, Wegfall oder Ergänzungen (auch auszugs- oder teilweise) der voran beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform und werden nur dann gültig, wenn sie von beiden Vertragspartnern im beiderseitigen Einvernehmen erfolgen und entsprechend bestätigt und von beiden Vertragspartnern rechtsverbindlich unterzeichnet sind.
10.4. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
11. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Die Tischlerei & Renovierungen KUNZE wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.